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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen:
§ 1
Geltung
Für alle mit der Firma Impact Mailorder (Harald Kulosa) (nachfolgend Verkäufer) abgeschlossenen Kaufverträge sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
§ 2
Vertragsschluß und Rücktritt
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Der Kaufvertrag kommt bei fernmündlicher Auftragserteilung zustande durch ausdrückliche Annahmeerklärung unseres zur Abgabe derartiger Erklärungen bevollmächtigten Mitarbeiters. Erfolgt eine telefonische Annahme des Kundenangebotes nicht, so kommt der Vertrag dann zustande, wenn wir die Bestellung ausführen und die Ware an den Kunden abschicken. Das gleiche gilt im Falle einer schriftlichen Bestellung des Kunden. Der Verkäufer ist berechtigt, unter Ausschluß jeglicher eigenen Haftung vom Vertrage zurück zu treten, wenn die Durchführung des Vertrages für sie durch den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die nicht in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fallen (z.B. Betriebsstörungen oder Lieferverzögerungen von Zulieferern), in nicht zumutbarer Weise erschwert oder gänzlich ausgeschlossen wird. Werden des Verkäufers nach dem Vertragsschluß Umstände bekannt, die auf vorhandene oder bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers schließen lassen (z.B. Wechsel- oder Scheck-Protest, Pfändungen, fehlende Bonität usw.) ist der Verkäufer berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung durchzuführen und von den noch schwebenden Verträgen zurück zu treten, sofern nicht der Besteller auf Aufforderung des Verkäufers wegen der dieser bei Ausführung der Aufträge gebührenden Leistung Sicherheit stellt. Im Rahmen nicht kaufmännischen Geschäftsverkehrs kann das Rücktrittsrecht nur nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ausgeübt werden.
§ 3
Lieferung und Transportgefahr
Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers. Die Transportgefahr trägt der Besteller. Teillieferungen sind statthaft, sofern die Teillieferung im einzelnen vom Besteller verwendet werden kann.
§ 4
Schadenersatz statt Leistung
Ist der Verkäufer berechtigt, vom Besteller Schadenersatz statt Leistung zu verlangen, insbesondere deshalb, weil der Besteller die Erfüllung des Vertrages grundlos ernsthaft und endgültig verweigert hat oder der Vertrag aus sonstigen vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt wurde, so beträgt der vom Besteller des Verkäufers zu leistende Schadenersatz 30 % des Brutto-Rechnungswertes. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten.
§ 5
Gewährleistung und Haftung
- Ist der Käufer Unternehmer, so leistet der Verkäufer für Mängel der Ware Gewähr zunächst nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Ist der Käufer Unternehmer, so muss er des Verkäufers offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen trägt der Käufer, wenn er Unternehmer ist, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er des Verkäufers innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem er den vertragswidrigen Zustand der Ware festgestellt hat, schriftlich Nachricht zu geben. Für die Wahrung der Frist ist maßgeblich der Zugang der Unterrichtung bei des Verkäufers. Unterlässt der Käufer diese Unterrichtung, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht im Falle der Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Käufer. Wurde der Käufer durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, so trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.
- Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, so verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, sofern die Vertragsverletzung arglistig von des Verkäufers verursacht wurde.
- Ist der Käufer Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist er Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt sie 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Der Verkäufer gibt keine Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Ist der Käufer Unternehmer, so haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
- Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 11 betreffen nicht die Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Sie gelten nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden, die des Verkäufers zuzurechnen sind und bei Verlust des Lebens des Käufers.
- Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer arglistig gehandelt hat.
§ 6
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Ist der Besteller Kaufmann und erfolgt der Kauf von Eigentumsvorbehaltsware zum Betriebe seines Handelsgewerbes, so gilt ergänzend:
- Der Besteller tritt hiermit des Verkäufers seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne daß es noch einer späteren gesonderten Erklärung bedarf. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne daß für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller des Verkäufers mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtforderung ab, der dem von des Verkäufers in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware zuzüglich eines Zuschlages von 10 % entspricht. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung berechtigt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Besteller die Abtretung seinem Kunden bekannt zu geben, des Verkäufers die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Alle Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Besteller. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht des Verkäufers gehörenden Gegenständen, steht des Verkäufers Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Für den Fall der Veräußerung der neuen Sache tritt der Besteller hiermit des Verkäufers seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne daß es noch einer späteren gesonderten Erklärung bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von des Verkäufers in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zuzüglich eines Zuschlages von 10 % auf diesen Wert entspricht. Der des Verkäufers abgetretene Forderungsteil hat den Vorrang vor der übrigen Forderung. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Ansprüche des Verkäufers gegen den Besteller um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, ihr zustehende Sicherheiten nach ihrer - des Verkäufers - Wahl freizugeben.
§ 7
Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Besteller kann nicht mit anderen als anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder aber wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 8
Preise und Zahlungsbedingungen
Der Verkäufer liefert zu ihren am Tage der Bestellung gültigen Listenpreisen. Vergehen zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Verkäufer berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zugrunde zu legen. Sämtliche Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand und Versicherungen. Sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorkasse.
§ 9
Hinweise nach § 312 c Absatz 1 und 2 BGB
I. Sofern der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, wird er auf folgendes hingewiesen:
- Der Sitz des Verkäufers befindet sich in 47229 Duisburg, Am Markt 1. Der Verkäufer ist als Person organisiert.
- Der Verkäufer betreibt einen Handel mit Tonträgern und Textilien. Kaufverträge mit des Verkäufers kommen nach Maßgabe der Regelung unter § 2 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen zustande.
- Der Verkäufer behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Waren-lieferung) zu erbringen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit behält sie sich vor, die versprochene Leistung (Warenlieferung) nicht zu erbringen.
- Bezüglich des Preises der Ware, zusätzlich anfallender Liefer- und Versandkosten, der Zahlung, der Lieferung oder Erfüllung und der Gewährleistung verweist der Verkäufer auf § § 3, 5, 9 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
II. Belehrung über das Recht des Bestellers zur Rückgabe
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er das Recht, die erhaltene Ware innerhalb von 2 Wochen nach Eingang ohne Angabe von Gründen zurück zu geben. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfertiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahme in Textform also zum Beispiel per Brief, Fax, email erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung hat zu erfolgen an die Firma Impact Mailorder, Am Markt 1, 47229 Duisburg. Im Falle der Ausübung des Rückgabeverlangen per Telefax lautet die Telefax-Nummer: 02065/40237.
- Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu 40,-- EUR der Käufer, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,-- EUR hat der Käufer die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann der Verkäufer Wertersatz verlangen, es sei denn die Verschlechterung der Ware ist ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen. Der Käufer hat den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung entsteht und dazu führt, dass die Ware nicht mehr als .neu. verkauft werden kann, zu tragen.
§ 10
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verkäufers, Duisburg. Es gilt deutsches Recht.




